Notbremse bei KiTa-Gebühren Januar 2012

Kitagebühren – Landkreis zieht die Notbremse

Elternbeiträge müssen für Familien mit zwei und mehr Kindern deutlich niedriger werden.
Im Nuthetaler Amtskurier vom 3. Dezember 2011 wurde die neue Kitagebührensatzung veröffentlicht. Sie wurde gegen die Stimme unserer Fraktionsvorsitzenden Monika Zeeb, Vorsitzende des Sozialausschusses, verabschiedet. Denn die Beiträge sind für Gutverdiener unerreicht hoch.

Zeeb hatte vorgerechnet, dass die hohen Beiträge bei zwei und mehr Kindern zu unvertretbar hohen Summen führen würden. Es nützte nichts. Noch bei der Veranstaltung der Akademie 2. Lebenshälfte zum demografischen Wandel im Oktober 2011 mit Altministerpräsident Dr. Manfred Stolpe hatte Bürgermeisterin Ute Hustig vielmehr ausgeführt, es sei sozial und gerecht, dass Gutverdiener viel stärker zur Kasse gebeten würden.

Konkret: Während die Höchstbeiträge für sechs Stunden Krippe in Berlin bei 331 Euro, in Potsdam bei 302 Euro, in Schwielowsee bei 294 Euro und in Michendorf bei 327 € liegen, zahlen Gutverdiener in Nuthetal für die gleiche Leistung 435 €. Bei zwei Kindern in Kindergarten und Krippe und einer achtstündigen Betreuung kommt man so auf Elternbeiträge in Höhe von 888 Euro.

Kaum verkündet, muss die Nuthetaler Elternbeitragssatzung jetzt wieder geändert werden. Grund: Der Landkreis erteilt sein Einvernehmen nicht. Denn die Gebühren sind auch nach Auffassung des Landkreises für Familien mit zwei und mehr unterhaltspflichtigen Kindern viel zu hoch.

Bei der nächsten Sitzung des Sozialausschusses wird deshalb eine Änderung der Satzung auf der Tagesordnung stehen. Danach sollen Eltern mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern für jedes Kind nun einen um 20 % abgesenkten Beitrag bezahlen, Familien mit drei Kindern für alle Kinder den um 40 % abgesenkten Beitrag. Nach der jüngst beschlossenen Satzung hätten Eltern mit drei Kindern (Hort, Kindergarten, Krippe) jedoch für das Hortkind den in ihrer Gehaltsstufe höchsten 100%-Hortbeitrag (1. Kind), für das Kindergartenkind den um 20% abgesenkten Kindergartenbetrag (2. Kind) und für das Krippenkind den um 40% abgesenkten Krippenbetrag (3. Kind) bezahlen müssen.

Eine Beispielsrechnung macht deutlich, um wie viel Geld es geht: Angenommen, beide Eltern haben zusammen ein Nettoeinkommen zwischen 3.300 € und 3.600 €. Nach bisheriger Satzungsregelung müssen sie monatlich für das Hortkind 99 € bezahlen (4 Stunden), für das Kindergartenkind 119 € (6 Stunden) und für das Krippenkind 99 € (6 Stunden), zusammen 317 €. Künftig müssen sie für das Hortkind 59 €, für das Kindergartenkind 89 € und für das Krippenkind 99 € bezahlen, zusammen also 247 €, über 20 % weniger. Auch in der höchsten Gehaltsstufe (über 5.400 € netto) kommt die Familie mit der Neuregelung zu besseren Ergebnissen: Bei zwei Kindern in 8-stündiger Betreuung (KiGa, Krippe) musste sie bisher 888 Euro bezahlen; künftig sind es 792,60 €.

Wir werden den neuen Satzungsentwurf genau prüfen, vor allem im Vergleich mit dem Umland. Die Elternbeiträge müssen sich im Rahmen des in den Nachbargemeinden Üblichen halten.